ÜBER UNS

Die Firma Jens Gelzleichter bietet dem Kunden eine hochwertige Gartengestaltung in allen Bereichen des Garten – & Landschaftsbaus. Dazu zählen Pflasterarbeiten, Saat – und Pflanzarbeiten, Teiche, Zäune, Dachbegrünungen usw.

Unsere Stärken sind absolute Zuverlässigkeit, fachgerechte Ausführung, und individuelle Gestaltungslösungen zum fairen Preis. Eine umfangreiche Maschinenausstattung sowie eine professionelle Betriebsorganisation ermöglichen uns eine flexible und zügige Abwicklung der Baumaßnahmen.

Unser Service beginnt mit der Planung der Anlage und der intensiven Beratung des Kunden, die auch während der Auftragsabwicklung fortgeführt wird. Auch bei der fachgerechten Pflegeund / oder weiteren Betreuung, die für eine optimale Entwicklung des Gartens unbedingt notwendig sind, finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner.

Fachbetriebe erkennt man an diesem Zeichen

Signum_ExpertenDas Signum ist das Erkennungszeichen der Fachbetriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die sich in Fachverbänden zusammengeschlossen haben.

Es bietet dem Kunden eine Orientierungshilfe für die Auswahl von fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieben für die Herstellung und Pflege von landschaftsgärtnerischen Anlagen.

BILDERGALERIE

VORHER-NACHHER

LEISTUNGEN

  • BERATUNG

    Ausführliche und kompetente Beratung, vor, während und nach der Ausführung der Arbeiten ist für uns selbstverständlich.

  • AUSFÜHRUNG

    Professionelle und zuverlässige Ausführung durch unseren Meisterbetrieb. Bitte überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Arbeit.

  • PFLEGE

    Fachgerechte Pflege von Privatgärten und gewerblichen sowie öffentlichen Grünlagen, Baumfällung.

SERVICE

Landschaftsgärtner: das ist eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Berufsausbildung. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Einrichten von landschaftsgärtnerischen Baustellen
  • Pläne lesen und auf die Baustelle übertragen
  • Schutzvorrichtungen für vorhandene Pflanzen erstellen
  • Bäume fällen und Wurzeln roden
  • Durchführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
  • Bodenmodellierungen herstellen, insbesondere bei Außenanlagen jeder Art, bei Wasseranlagen und Golfplätzen
  • Entwässerungsrohre verlegen, Oberflächeneinläufe, Kontroll- und Sickerschächte einbauen
  • Bewässerungssysteme anlegen, insbesondere bei Sportanlagen oder Bauwerksbegrünungen
  • Herstellen von befestigten Flächen
  • Schutz-, Dicht-, Trag- und Dränschichten herstellen
  • Wasser- oder bitumengebundene Decken herstellen
  • Wege und Plätze pflastern
  • Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
  • Mauern und Treppen bauen
  • Teiche, Becken und Wasserläufe bauen
  • Pergolen, Zäune, Rankgitter, Lärmschutzwände, Sport- und Spielgeräte aufbauen
  • Arbeiten an und mit der Pflanze
  • Ansaatflächen vorbereiten und ansäen, Standorte z.B. für Gehölze und Stauden bei Gewässerbepflanzungen, Bauwerksbegrünungen, Innenraumbegrünungen, Hang-, Halden- und Uferbefestigungen vorbereiten und bepflanzen
  • Landschaftspflegemaßnahmen durchführen

Anders als im Handwerk ist für die Ausführung von Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus keine Meisterprüfung (nicht einmal eine Gesellenprüfung) erforderlich. Jeder Branchenfremde darf sich Garten-und Landschaftsbauer oder Gartengestalter nennen, was leider auch sehr häufig praktiziert wird.

Vertrauen Sie nur den Profis!

weitere Informationen

Sie haben uns mit der Herstellung einer Rasenfläche durch Verlegung als Fertigrasen (Rollrasen) beauftragt.

Der landschaftsgärtnerischen Fachpraxis entsprechend, haben wir die dazu erforderlichen Bodenvorbereitungsarbeiten durchgeführt. Das Feinplanum wurde erstellt und im Anschluss daran der Fertigrasen engfugig verlegt sowie gleichmäflig angedrückt und gewässert.
Damit sich daraus nun eine belastbare und fest mit der Vegetationsschicht verwurzelte Rasendecke entwickeln kann, sind zunächst noch verschiedene Leistungen der sogenannten Fertigstellungspflege erforderlich.
Sie möchten die erforderlichen Einzelleistungen der Fertigstellungspflege selbst erbringen.
Wir bitten Sie daher um Beachtung der nachfolgenden Pflegehinweise:

Wässern
In den ersten 2 bis 3 Wochen nach dem Verlegen ist der Fertigrasen ausreichend feucht zu halten und bei zu geringen oder ausbleibenden natürlichen Niederschlägen täglich durchdringend mit 15 – 20 Litern pro qm zu beregnen.

Rasen mähen
Der Schnitt des Rasens ist bei einer Wuchshöhe von 6 – 8 cm durchzuführen. Dabei wird der Rasen auf 4 – 5 cm eingekürzt. Um einen sauberen Schnitt zu gewährleisten, müssen die Messer des Mähers scharf sein. Stumpfe Messer hinterlassen ausgefranste Wundränder an den Rasenblättern, in die Krankheitserreger leichter eindringen können. Die besten Schnittergebnisse
lassen sich mit einem Spindelmäher erzielen. Das abgeschnittene Mähgut ist von der Rasenfläche zu entfernen.
Nach etwa 3 Wochen können Sie den Fertigrasen nutzen. Nun beginnen die regelmäßigen Leistungen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Anlage.

* DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau & Rasen und Saatarbeiten

Entwicklungs- und Unterhaltungspflege bei Rasenflächen

Die besten Voraussetzungen für eine schöne und nutzbare Rasenfläche sind nun geschaffen. Der funktionsfähige Zustand, je nach Ihren individuellen Ansprüchen, wird durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten. So haben Sie lange Freude an Ihrer Rasenfläche.

Gerne stehen wir Ihnen mit Informationen sowie fachkundiger Unterstützung bei der Pflege Ihres Rasens zu Seite.
Mähen
Regelmäßiges Mähen fördert die Dichte des Rasens. Bei einer Wuchshöhe von ca. 6 – 8 cm wird der Rasen auf eine Höhe von ca. 3,5 – 5 cm eingekürzt. Als Faustregel für das Mähen gilt:
Reduzierung der Aufwuchshöhe um ein Drittel bis maximal 50 %. Je tiefer geschnitten wird, desto empfindlicher werden die Gräser.

Wässern
Der Wasserbedarf der Rasengräser ist im Wesentlichen von den Temperatur- und Bodenverhältnissen abhängig. Beim Ausbleiben von ausreichenden natürlichen Niederschlägen wird der Rasen ein- bis zweimal pro Woche mit ca. 10 – 20 Litern pro qm, frühmorgens oder spätabends gewässert. Bitte beachten Sie, dass häufige und zu geringe Wassergaben zu einer Wurzelverflachung führen.

Düngen
Der jährliche Nährstoffbedarf der Rasengräser wird durch Düngergaben im Frühjahr und Sommer gedeckt. Im Herbst sollte zur Verbesserung der Winterhärte noch einmal mit einem kaliumbetonten Dünger nachgedüngt werden. Die jeweilige Menge und Art der Düngung sind dem Nährstoffvorrat des Bodens, der Jahreszeit und dem aktuellen Bedarf der Gräser anzupassen. Es sollten nur spezielle Rasenlangzeitdünger verwendet werden. Die Empfehlungen der Düngerhersteller sind zu beachten.

Vertikutieren
Der Rasen wird jährlich im März/April und gegebenenfalls zusätzlich noch einmal im August / September vertikutiert. Die Vertikutiermesser sollen dabei den Boden nur leicht berühren und keinesfalls die Rasennarbe aufschlitzen. Durch Vertikutieren werden Rasenfilz, Moos, Unkraut und flachwurzelnde Fremdgräser herausgearbeitet. Der für das Gräser- und Wurzelwachstum
notwendige Luftaustausch sowie die Wasser- und Nährstoffzufuhr werden verbessert. Das herausgearbeitete Material ist von der Rasenfläche zu entfernen.

Moos- und Unkrautbeseitigung
Moosbildung ist häufig eine Folge von zu tiefem Mähen und Nährstoffmangel. Auflerdem wird die Moosbildung begünstigt durch Staunässe und schattige Lagen. Staunässe lässt sich dauerhaft nur durch eine entsprechende Dränage und Wasserableitung beseitigen. Unkräuter sollten ausgestochen werden. Eine Behandlung mit einem Herbizid gegen Rasen-(!)Unkräuter ist möglich.

Laub
Laub ist von der Rasenfläche regelmäflig zu entfernen, da sonst der Rasen ersticken kann. Auch liegen gebliebenes Fallobst kann den Rasen schädigen.

Sie haben uns mit der Herstellung einer Rasenfläche
durch Ansaat beauftragt.

Der landschaftsgärtnerischen Fachpraxis entsprechend, haben wir die dazu erforderlichen Bodenvorbereitungsarbeiten durchgeführt. Das Feinplanum wurde erstellt und anschließend das Rasensaatgut gleichmäflig ausgebracht, flach eingearbeitet und angedrückt.
Damit sich daraus nun eine Rasendecke mit einem gleichmäßigen Bestand entwickeln kann, sind zunächst noch verschiedene Leistungen der sogenannten Fertigstellungspflege* erforderlich.
Diese Leistungen werden üblicherweise – bei entsprechender Vereinbarung – durch uns, Ihren Experten für Garten & Landschaft, bei der Herstellung einer Rasenfläche durchgeführt.

Sie möchten die erforderlichen Einzelleistungen der Fertigstellungspflege selbst erbringen.
Wir bitten Sie daher um Beachtung der nachfolgenden Pflegehinweise:

Wässern
In den ersten drei bis vier Wochen nach der Aussaat dürfen die oberste Bodenschicht und die sich entwickelnden Keimlinge nicht austrocknen. Während dieser Zeit sind die Saatflächen ausreichend feucht zu halten und bei ausbleibenden natürlichen Niederschlägen täglich, gegebenenfalls mehrfach, drei- bis fünfmal, für die Dauer von jeweils ca. 5 – 10 Minuten zu beregnen. Dabei dürfen sich auf der Fläche keine Pfützen bilden.

Rasen mähen
Der Schnitt des Rasens ist bei einer Wuchshöhe von 8 – 10 cm durchzuführen. Dabei wird der Rasen auf 5 – 6 cm eingekürzt. Um einen sauberen Schnitt zu gewährleisten, müssen die Messer des Mähers scharf sein. Stumpfe Messer reißen möglicherweise noch nicht fest verwurzelte Gräser aus
dem Boden. Außerdem hinterlassen sie ausgefranste Wundränder an den Rasenblättern, in die Krankheitserreger leichter eindringen können. Die besten Schnittergebnisse lassen sich mit einem Spindelmäher erzielen. Das abgeschnittene Mähgut ist von der Rasenfläche zu entfernen.

Nach etwa vier bis sechs Wochen können Sie die neue Rasenfläche nutzen. Dies darf in den ersten Wochen jedoch nur schonend erfolgen. Nun beginnen die regelmäßigen Leistungen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege. Detaillierte Informationen finden Sie in der Anlage.

* DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau & Rasen und Saatarbeiten

Entwicklungs- und Unterhaltungspflege bei Rasenflächen

Die besten Voraussetzungen für eine schöne und nutzbare Rasenfläche sind nun geschaffen. Der funktionsfähige Zustand, je nach Ihren individuellen Ansprüchen, wird durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten. So haben Sie lange Freude an Ihrer Rasenfläche.

Gerne stehen wir Ihnen mit Informationen sowie fachkundiger Unterstützung bei der Pflege Ihres Rasens zu Seite.
Mähen
Regelmäßiges Mähen fördert die Dichte des Rasens. Bei einer Wuchshöhe von ca. 6 – 8 cm wird der Rasen auf eine Höhe von ca. 3,5 – 5 cm eingekürzt. Als Faustregel für das Mähen gilt: Reduzierung der Aufwuchshöhe um ein Drittel bis maximal 50 %. Je tiefer geschnitten wird, desto empfindlicher werden die Gräser.

Wässern
Der Wasserbedarf der Rasengräser ist im Wesentlichen von den Temperatur- und Bodenverhältnissen abhängig. Beim Ausbleiben von ausreichenden natürlichen Niederschlägen wird der Rasen ein- bis zweimal pro Woche mit ca. 10 – 20 Litern pro qm, frühmorgens oder spätabends gewässert. Bitte beachten Sie, dass häufige und zu geringe Wassergaben zu einer Wurzelverflachung führen.

Düngen
Der jährliche Nährstoffbedarf der Rasengräser wird durch Düngergaben im Frühjahr und Sommer gedeckt. Im Herbst sollte zur Verbesserung der Winterhärte noch einmal mit einem kaliumbetonten Dünger nachgedüngt werden. Die jeweilige Menge und Art der Düngung sind dem Nährstoffvorrat des Bodens, der Jahreszeit und dem aktuellen Bedarf der Gräser anzupassen. Es sollten nur spezielle Rasenlangzeitdünger verwendet werden. Die Empfehlungen der Düngerhersteller sind zu beachten.

Vertikutieren
Der Rasen wird jährlich im März/April und gegebenenfalls zusätzlich noch einmal im August / September vertikutiert. Die Vertikutiermesser sollen dabei den Boden nur leicht berühren und keinesfalls die Rasennarbe aufschlitzen. Durch Vertikutieren werden Rasenfilz, Moos, Unkraut und flachwurzelnde Fremdgräser herausgearbeitet. Der für das Gräser- und Wurzelwachstum notwendige Luftaustausch sowie die Wasser- und Nährstoffzufuhr werden verbessert. Das herausgearbeitete Material ist von der Rasenfläche zu entfernen.

Moos- und Unkrautbeseitigung
Moosbildung ist häufig eine Folge von zu tiefem Mähen und Nährstoffmangel. Außerdem wird die Moosbildung begünstigt durch Staunässe und schattige Lagen. Staunässe lässt sich dauerhaft nur durch eine entsprechende Dränage und Wasserableitung beseitigen. Unkräuter sollten ausgestochen werden. Eine Behandlung mit einem Herbizid gegen Rasen-(!)Unkräuter ist möglich.
Laub
Laub ist von der Rasenfläche regelmäßig zu entfernen, da sonst der Rasen ersticken kann. Auch liegen gebliebenes Fallobst kann den Rasen schädigen.

Wir dürfen Ihnen sehr herzlich zu Ihren neu erworbenen Pflanzen gratulieren.
Ein Garten mit seinen Pflanzungen wächst erst im Laufe der Jahre zu seiner vollen Pracht heran.
Damit die frisch gesetzten Stauden und Gehölze Ihre volle Schönheit entfalten können, müssen sie nach der Pflanzung intensiv gepflegt werden. Hierzu ist die Fertigstellungspflege erforderlich.

Wir möchten Ihnen hiermit einige nützliche Tipps an die Hand geben, damit Ihre Gehölze und Stauden optimal anwachsen und sich voll entfalten können.

Sollten Sie dennoch trotz sorgfältiger Pflege Probleme mit Ihren neu erworbenen Pflanzen bekommen, steht Ihnen Ihr Landschaftsgärtner gerne zur Seite. Noch ein wichtiger Hinweis: Halten Sie in jedem Fall während der Anwachsphase Haustiere von Stauden- und Gehölzpflanzflächen
fern, da es zu Beschädigungen kommen kann.
Wässern
Frisch gepflanzte Stauden und Gehölze verfügen noch nicht über genügend Wurzeln um das benötigte Wasser aus tieferen Bodenschichten aufnehmen zu können. Bis zum Einwurzeln sind die Pflanzen auf regelmäßige Wassergaben angewiesen. Hier gilt: Lieber einmal durchdringend wässern als mehrfach nur geringe Mengen Wasser ausbringen. Gießen Sie Ihre Pflanzen, wie die
Natur das mit einem Landregen tut, mit einem Regner oder einer feinen Gießbrause. Wässern Sie bitte bei heifler Witterung unbedingt am frühen Morgen oder späten Nachmittag. Bei vollem
Sonnenstand verdunstet mehr Wasser in der Luft, als die Pflanzen aufnehmen können.

Der tatsächliche Wasserbedarf einer Pflanzung variiert je nach Bodenart und Zusammensetzung der Pflanzung. Sandige Böden benötigen mehr Wasser als sandig-lehmige Böden oder gar Tonböden. Die Pflanzung sollte auch noch im Wurzelbereich in einer Tiefe von ca. 20 cm ausreichend feucht sein.

Kommt es zu eingerollten, schlappen Blättern oder gar zu vorzeitigem Laubfall, können die Pflanzen schon geschädigt sein und bedürfen noch intensiverer Pflege.

Folgende Wassermengen sollen Ihnen als Richtwerte pro Wässerungsgang dienen:

Staudenflächen
ca. 5 Liter pro qm Pflanzfläche = ca. 1/4 – 1/2 Minute Gieflzeit pro qm

Gehölzflächen
ca. 10 – 20 Liter pro Pflanze = ca. 1/2 Minute Gießzeit pro Stück

Bäume
ca. 50 – 100 Liter pro Baum = ca. 3 Minuten Gießzeit pro Stück

Bei Groflbäumen müssen ggf. noch gröflere Wassergaben vorgesehen werden.

Die Zeitangaben beziehen sich auf einen „normalen“ Gartenschlauch mit 1/2 Zoll Durchmesser. Immergrüne Gehölze (Koniferen, Rhododendren, Buchs, usw.) müssen auch im Winter regelmäßig gewässert werden.

Düngung
Stauden und Gehölze werden in regelmäßigen Abständen etwa in der Zeit von Anfang April bis Ende Juli idealerweise mit organisch-mineralischen Langzeitdüngern gedüngt. Danach sollte nicht mehr gedüngt werden, damit die Pflanzen ausreifen können. Im guten Fachhandel oder bei Ihrem Landschaftsgärtner erhalten Sie eine breite Auswahl an geeigneten Spezialdüngern sowie eine auf die jeweiligen Pflanzen ausgerichtete Fachberatung.

Der Dünger sollte großflächig ausgebracht und oberflächlich eingearbeitet werden. Um Pflanzenschäden zu vermeiden, sollten keine schnell wirkenden Dünger eingesetzt werden. Die Produktanleitung der einzelnen Dünger ist strikt einzuhalten.

Gehölzschnitt
Beim Gehölzschnitt beschränken Sie sich bei der Fertigstellungspflege bitte nur auf das Entfernen abgebrochener oder abgestorbener Zweige und Äste. Bei Blütenpflanzen entfernen Sie nur die verwelkten Blüten. Überlassen Sie darüber hinaus den jährlichen, fachgerechten Pflegeschnitt Ihrem Landschaftsgärtner.

Beikräuter (Unkraut)
Die Pflanzflächen sind von Beikräutern (Unkraut) freizuhalten, da diese unerwünschten Kräuter und Gräser den neu gesetzten Pflanzen Wasser, Licht und Luft wegnehmen können. Wir raten, das Erdreich regelmäßig zu lockern und Wildwuchs zu entfernen. Das Lockern verhindert die Keimung des Unkrauts und senkt die Verdunstung. Achten Sie darauf, dass Sie flach hacken, damit keine Wurzeln beschädigt werden und Sie somit das Anwachsen der Pflanzen stören.

Auf den Pflanzflächen kann eine Mulchschicht von ca. 3 bis 5 cm Stärke aufgebracht werden. Dabei dürfen allerdings keine oberirdischen Pflanzenteile bedeckt werden. Als Mulchmaterial wird Kompost, kompostierter Rindenmulch, Holzschnitzel o. ä. verwendet. Bezugsquellen sind Kompostwerke oder der Fachhandel. Durch das Abdecken mit Mulchmaterial wird unerwünschter Aufwuchs am Keimen gehindert und das natürliche Bodenleben gefördert. Zudem wird das Austrocknen des Bodens verhindert.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass bei Wässerungsgängen ein Teil des Wassers von der Mulchschicht aufgenommen wird. Auch ein Teil des ausgebrachten Düngers wird von der Mulchschicht „verbraucht“ und muss entsprechend ergänzt werden. Lassen Sie sich speziell zu diesem Thema von Ihrem Landschaftsgärtner beraten.

Wenn Sie diese grundlegenden Ratschläge beherzigen, sind wir sicher, dass Ihre Neupflanzung gut anwachsen und gedeihen wird. Sollten Sie dennoch trotz sorgfältiger Pflege Probleme mit Ihren Gehölzen und Stauden bekommen oder weitere Fragen zur Pflege haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Landschaftsgärtner wenden.

Ihr Experte für Garten- & Landschaftsbau berät Sie gerne.

Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturprogramm und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können. Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie
zum Beispiel der Gartenpflege. Mit dem Familienleistungsgesetz wurde der Förderbetrag auf maximal 4000,00 EUR erhöht.

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 EUR – also auf maximal 1.200,00 EUR verbessert wurde, gewährt.
Sie können in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerksleistungen abarbeiten lassen. Die Arbeitskosten sollten jedoch getrennt (haushaltsnahe Dienstleitung und handwerkliche Tätigkeit) ausgewiesen werden.
Beispiel 1: Gartenpflege
Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen:
Sie lassen von Ihrem Landschaftsgärtner Ihren Garten pflegen. Seine Leistung für Gehölzschnitt, Pflege der Pflanzflächen und Rasenpflege beinhaltet nur Arbeitskosten. Er berechnet netto 1.980,00 EUR. Zuzüglich der gesetzlicher Umsatzsteuer, USt., (im allgemeinen Sprachgebrauch: Mehrwertsteuer) von
19 %, beträgt die Rechnungsumme 2.356,20 EUR. Der 20 % Steuervorteil in Höhe von 471,24 EUR mindert direkt Ihre Einkommensteuer.

Arbeitskosten 1.980,00 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 376,20 EUR
Summe brutto 2.356,20 EUR

20 % Steuervorteil 471,24 EUR

Wenn die Arbeitsleistung (Lohnkosten einschließlich USt., Anfahrtskosten und ausnahmsweise Kosten für Nebenleistungen wie Streugut beim Winterdienst und Abfahrt des Grünschnitts) 20.000,00 EUR beträgt, können Sie den gesamten Steuervorteil von 4000,00 EUR nutzen.

Arbeitskosten, inklusive Umsatzsteuer: 20.000,00 EUR
Maximaler Steuervorteil 4.000,00 EUR
Beispiel 2: Gartenumgestaltung / Gartenneugestaltung
Ihr Landschaftsgärtner gestaltet Ihren Hauseingang und berechnet Ihnen netto 4.600,00 EUR. Der Anteil der anrechenbaren Lohnkosten beträgt 2.450,00 EUR. Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % ergeben sich 2.915,50 EUR. Der 20 % Steuervorteil entspricht 583,10 EUR, den Sie steuermindernd geltend machen können.

Rechnungsbetrag 4.600,00 EUR
anrechenbare Arbeitskosten 2.450,00 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 465,50 EUR
Summe brutto 2.915,50 EUR

20 % Steuervorteil 583,10 EUR

Maximal können Sie hier 6.000,00 EUR für Lohnkosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer geltend machen. Die Steuerersparnis liegt damit bei höchstens 1.200,00 EUR pro Jahr.
Arbeitskosten, inklusive Umsatzsteuer: 6.000,00 EUR
Maximaler Steuervorteil 1.200,00 EUR
Achten Sie bitte auf folgende Punkte ñ dann können Sie den Steuervorteil in vollem Umfang nutzen:
* Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
* Die Arbeitskosten sind separat auszuweisen.
* Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden.
Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.
Wir als Mitgliedsbetrieb des Landesverbandes des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuervorteil nutzen können.
Ihr Experte für Garten & Landschaft

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KONTAKT

IMPRESSUM

Gelzleichter
Garten- und Landschaftsbau

Adresse: Boschring 4 (Gewerbegebiet Weidenbusch), 56422 Wirges
Tel: 02602-95 01 74
Fax: 02602-95 01 73
E-Mail: info@dermeistergarten.de

Vertretungsberechtigter:
Herr Jens Gelzleichter

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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

1. Grundsätze

1.1 Angebote
Der Anbieter hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

1.2 Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen in der Reihenfolge der folgenden Aufstellung:
Das Leistungsverzeichnis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die VOB Teil C – Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, die VOB Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

1.3 Ausführung
Die Ausführung der Arbeiten des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, wie sie unter anderem aufbauend auf der Verordnung über die Berufsbildung im Gartenbau in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) „ Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen´´ festgelegt sind. Dabei ist die Fertigstellungspflege zum Beispiel nach DIN 18916 und DIN 18917 nach Art, Umfang und Dauer gesondert zu vereinbaren.

1.4 Vergütung
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach den in Ziffer 1.2 genannten Vertragsgrundlagen und in der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören
Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluß und Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne oder Akkordsätze und / oder die Sozialabgaben und Steuern sowie die Preise für Baustoffe, Bauteile, Betriebsmittel, Pflanzen, Saatgut, Frachten u.ä., sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben.

2. Ausführungsunterlagen
Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage-, Kabel- und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
Leistungen hierzu, wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

3. Lagerplätze und Anschlüsse
Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser, u.a.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in für die Ausführung der Leistungen erforderlicher Menge unentgeltlich entnommen werden.

4. Fertigstellungsfristen
Sind Fertigstellungsfristen vorgesehen, so sind diese bei Vertragsabschluß gemeinsam festzulegen.

5. Abnahme
Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 6 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach der Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B §7 trägt.

6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für die Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herrühren.
Eine Gewähr für Pflanzungen und Ansaaten wird vom Auftragnehmer nur übernommen, wenn er über den Zeitraum der Gewährleistung mit deren Pflege beauftragt wird, die in ihrer Art und ihrem Umfang vertraglich festgelegt werden muß.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des Garten- und Landschafts- und Sportplatzbaues nach VOB zwei Jahre, beginnend mit der Abnahme. Während der Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, daß die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind auf die halbe Höhe des Auftragswertes begrenzt.

7. Abrechnung

7.1 Feststellung der Leistungen und Lieferungen
Die zur Abrechnung der Leistung und / oder Lieferungen erforderlichen Feststellungen (Aufmaße o.ä.) sind vom Auftraggeber oder, falls erwünscht vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen.

7.2 Zusätzliche Leistungen und Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze vereinbart gelten die ortsüblichen Sätze.

8. Zahlungen
Auf Zwischenabrechnungen für nachgewiesene ausgeführte Leistungen und Lieferungen sind Zahlungen in voller Höhe innerhalb von 7 Werktagen zu leisten.
Die Schlußzahlung ist alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftraggeber vorgelegten Schlußrechnung zu leisten, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach Zugang. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, ihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile und Pflanzen – Eigentum des Auftragnehmers.

10. Duldung der Wegnahme
Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird er es dulden, daß der Auftragnehmer Baustoffe, Bauteile und Pflanzen – auch wenn diese bereits mit dem Grund und Boden fest verbunden sind – aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen darf.

11. Schiedsgutachten
Bei Meinungsverschiedenheiten über Fragen tatsächlicher Art – wie zum Beispiel die Beschaffenheit von Stoffen, Bauteilen, Pflanzen und Saatgut, die Eignung von Art und Umfang von Leistungen – zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist für beide Vertragspartner das Schiedsgutachten eines unparteiischen Sachverständigen für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, auf den sich beide Vertragspartner geeinigt haben, bindend.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Betriebssitz des Auftragnehmers zuständige Amts- oder Landgericht.

13. Giftpflanzen
In vom Auftragnehmer ausgeführten Anpflanzungen können Pflanzen enthalten sein, von denen Teile für den menschlichen Verzehr ungenießbar bzw giftig sind. Für hieraus entstandene Gesundheitsschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

14. Beschaffenheit von Beton- und Naturstein
Bei Betonwerkstein-Bauteilen können Ausblühungen vorkommen. Sie sind technisch nicht vermeidbar.
Ausblühungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
Gleiches gilt für Farb- und Strukturabweichungen und Veränderungen (z.B. auch durch Bewitterung).
Abweichungen in Farbe und Struktur bei Natursteinen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Reklamation.. Hierzu gehören auch korrosionsbedingte Farbveränderungen und Veränderungen durch Bewitterung..
Für Quarzadern, Farb- und Zeichnungsunterschiede, Poren, Einsprengungen und Risse in Natursteinbauteilen übernimmt der Auftraggeber keine Gewähr.
Eine absolute Frostbeständigkeit von Kalksteinen (z.B. Jura-Marmor) wird nicht garantiert und eine Haftung nicht übernommen.
Fotos und Mustersteine geben für Farbe und Beschaffenheit nur Anhaltswerte wieder.

15. Nichtigkeit
Werden gegebenenfalls Teile des Vertrages und / oder seiner Vertragsgrundlagen nichtig, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Datenschutzerklärung

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Verantwortlicher

Jens Gelzleichter
Gelzleichter Garten- und Landschaftsbau

Adresse: Boschring 4 (Gewerbegebiet Weidenbusch), 56422 Wirges
Tel: 02602-95 01 74
Fax: 02602-95 01 73
E-Mail: info@dermeistergarten.de

Vertretungsberechtigter:
Herr Jens Gelzleichter

Arten der verarbeiteten Daten:

– Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).

Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Akismet Anti-Spam-Prüfung

Unser Onlineangebot nutzt den Dienst „Akismet“, der von der Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110, USA, angeboten wird. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Mit Hilfe dieses Dienstes werden Kommentare echter Menschen von Spam-Kommentaren unterschieden. Dazu werden alle Kommentarangaben an einen Server in den USA verschickt, wo sie analysiert und für Vergleichszwecke vier Tage lang gespeichert werden. Ist ein Kommentar als Spam eingestuft worden, werden die Daten über diese Zeit hinaus gespeichert. Zu diesen Angaben gehören der eingegebene Name, die Emailadresse, die IP-Adresse, der Kommentarinhalt, der Referrer, Angaben zum verwendeten Browser sowie dem Computersystem und die Zeit des Eintrags.

Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Akismet finden sich in den Datenschutzhinweisen von Automattic: https://automattic.com/privacy/.

Nutzer können gerne Pseudonyme nutzen, oder auf die Eingabe des Namens oder der Emailadresse verzichten. Sie können die Übertragung der Daten komplett verhindern, indem Sie unser Kommentarsystem nicht nutzen. Das wäre schade, aber leider sehen wir sonst keine Alternativen, die ebenso effektiv arbeiten.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Google Analytics

Wir setzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active).

Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.

Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht oder anonymisiert.

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).

Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte, die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.

Google Fonts

Wir binden die Schriftarten („Google Fonts“) des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

Google ReCaptcha

Wir binden die Funktion zur Erkennung von Bots, z.B. bei Eingaben in Onlineformularen („ReCaptcha“) des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden. Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.